Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
| Zerf | Wüstengewann | Waldfläche | 135,31 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb des oben aufgeführten Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 09.08.2024 schriftlich mitzuteilen.