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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb des oben aufgeführten Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-314, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 16.08.2024 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 31.07.2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -