Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
| Mannebach | Zuschied | Waldfläche | 64,58 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Referat 42, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 26.08.2022 schriftlich mitzuteilen.