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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Gemeinsame Bekanntmachung der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg-Kell

über die Entlastung des Verbandsvorstehers des Forstzweckverbands Obermosel gem. § 7 Ziff. 8 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) i. V. m. § 114 GemO für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Gemäß § 114 Abs. 2 GemO wird bekannt gemacht, dass die Verbandsversammlung des Forstzweckverbands Obermosel am 4. August 2022 die Jahresrechnungen 2020 und 2021 beschlossen und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt hat.

Die Jahresrechnung des Forstzweckverbands Obermosel liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22. bis 30. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG, Raum 209, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-401 oder per E-Mail unter finanz@saarburg-kell.de).

Saarburg, 10. August 2022
Forstzweckverband Obermosel
In Vertretung
gez. Peter Leo Hein, stellvertretender Verbandsvorsteher