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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Gemeinsame Bekanntmachung der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg-Kell

der Haushaltssatzung des Forstzweckverbands Obermosel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Die Verbandsversammlung hat am 4. August 2022 auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

HJ 2022

HJ 2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

325.856 Euro

354.600 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

346.901 Euro

411.301 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

21.045 Euro

56.701 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 20.145 Euro

- 55.701 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4 Euro

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4 Euro

0 Euro

nachrichtlich:

die Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf

0 Euro

0 Euro

die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten auf

0 Euro

0 Euro

nachrichtlich: Saldo aller Ein- und Auszahlungen

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber

der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse)

- 20.141 Euro

- 55.701 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

HJ 2022

HJ 2023

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

HJ 2022

HJ 2023

0 Euro

0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

HJ 2022

HJ 2023

0 Euro

0 Euro

§ 4

Verbandsumlage

Der Forstzweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern zur Deckung seines Finanzbedarfs eine Umlage nach § 12 der Verbandsordnung in der Neufassung vom 27.04.2017.

Für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 wird keine Umlage festgesetzt.

§ 5

Eigenkapital

Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2020)  —  64.123,77 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2021)  —  221.133,45 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2022)  —  173.982,39 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2023)  —  117.281,39 Euro

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten wird.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22. bis 30. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG, Raum 209, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581/81-401) oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de >Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne < einzusehen.

Saarburg, 10. August 2022
Forstzweckverband Obermosel
In Vertretung
gez. Leo Peter Hein, stellvertretender Verbandsvorsteher