Die Verbandsversammlung hat am 4. August 2022 auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| HJ 2022 | HJ 2023 | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 325.856 Euro | 354.600 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 346.901 Euro | 411.301 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 21.045 Euro | 56.701 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 20.145 Euro | - 55.701 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4 Euro | 0 Euro |
| nachrichtlich: | ||
| die Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten auf | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten auf | 0 Euro | 0 Euro |
| nachrichtlich: Saldo aller Ein- und Auszahlungen | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) | - 20.141 Euro | - 55.701 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| HJ 2022 | HJ 2023 | |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| HJ 2022 | HJ 2023 | |
| 0 Euro | 0 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| HJ 2022 | HJ 2023 | |
| 0 Euro | 0 Euro |
Der Forstzweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern zur Deckung seines Finanzbedarfs eine Umlage nach § 12 der Verbandsordnung in der Neufassung vom 27.04.2017.
Für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 wird keine Umlage festgesetzt.
Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2020) — 64.123,77 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2021) — 221.133,45 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2022) — 173.982,39 Euro
voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2023) — 117.281,39 Euro
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten wird.
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22. bis 30. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG, Raum 209, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581/81-401) oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de >Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne < einzusehen.