Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Schied II“ in der Ortsgemeinde Kastel-Staadt;
Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 215 a des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Kastel-Staadt hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Schied II“ gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Saarburger Kreisblatt Ausgabe 49/2022 am 07.12.2022 veröffentlicht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer allgemeinen Wohnbebauung am westlichen Ortsrand von Kastel-Staadt, Ortsteil Kastel, im bergseitigen Anschluss an das Baugebiet „Auf Schied“ geschaffen werden.
In seiner Sitzung am 27.05.2024 beschloss der Ortsgemeinderat, das Planverfahren auf die neue Rechtsgrundlage des § 215 a BauGB umzustellen. In der Sitzung am 24.06.2024 beschloss der Ortsgemeinderat eine Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bauungsplanes und die Aufnahme eines zweiten Geltungsbereichs für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 15.08. bis einschließlich 21.08.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, OG 1 Zimmer 46 während der untenstehenden Sprechzeiten aus. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.08. bis einschließlich 23.09.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, OG 1 Zimmer 46 während der untenstehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/81-328) oder per Email (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Während der v. g. Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
• Entwurf des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schied II“
• Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schied II“
• Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schied II“ Teil 1 (städtebauliche Begründung)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
• Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit integriertem Grünordnungsplan (Fachbeitrag Naturschutz) zum Bebauungsplan
• Bestandplan der Biotoptypen
• FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen werden ebenso unter der Internetadresse https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/auschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schied II“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der v. g. Fristen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 08.30 – 12 Uhr und von 14 – 16 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16 – 18 Uhr
- freitags von 08.30 – 12 Uhr