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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Überprüfung von Wasserzählern mit Eichjahr 2023

Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum endet mit Ablauf der Eichgültigkeit und dann mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Eichgültigkeit beträgt bei einem Wasserzähler für Kaltwasser sechs Jahre.

Aus diesem Grund weisen die Verbandsgemeindewerke daraufhin, dass Privatzähler, wie z.B. Gartenzähler, die bei der Abrechnung der Verbandsgemeindewerke Berücksichtigung finden sollen, geeicht sein müssen. Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer auszutauschen, wobei darauf zu achten ist, dass die Neuzähler den o. g. Bedingungen entsprechen. Der Austausch ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Herstellers, Zählernummer und die neue Eichgültigkeit per E-Mail oder Anschreiben mit Foto des eingebauten Wasserzählers anzuzeigen.

Die Werke weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Privatzählern mit Baujahr 2017 die Eichgültigkeit zum 31.12.2023 abgelaufen ist und somit für die Jahresendabrechnung 2024, die zu Beginn des Jahres 2025 erfolgen wird, nicht mehr berücksichtigt werden kann. Daher bitten wir, Privatzähler daraufhin zu überprüfen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter unter entgelte@werke.saarburg-kell.de oder während den Telefonzeiten Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter 06581 9281-25 oder -27 gerne zur Verfügung.