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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Saarburg statt.

II.

1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Saarburg nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bürgerbüro Saarburg, Am Fruchtmarkt 2 - 4, 54439 Saarburg, beantragen.

2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bürgerbüro Saarburg, Am Fruchtmarkt 2 - 4, 54439 Saarburg, beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis Freitag, 8. November 2024, 13 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bürgerbüro Saarburg, Am Fruchtmarkt 2 - 4, 54439 Saarburg, während den Öffnungszeiten (montags von 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr (nur nach vorheriger Online-Terminbuchung), dienstags von 7 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr (nur nach vorheriger Online-Terminbuchung), mittwochs vom 8 - 12 Uhr, donnerstags von 14 - 18 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr), beantragen. Antragsvordrucke können Sie dort erhalten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Für den Fall, dass die Wahl stattfindet, wird darauf hingewiesen, dass nach § 11 der Satzung über den Beirat für Migration und Integration der Stadt Saarburg an der Wahl teilnehmen kann, auch wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status insbesondere durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Saarburg, 22. August 2024
gez. Jürgen Dixius
geschäftsführender Stadtbürgermeister und Wahlleiter