Bebauungsplan für das Teilgebiet „Nördlicher Ortsrand, 2. Änderung“ in der Ortsgemeinde Palzem, Ortsteil Palzem;
Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Palzem hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Nördlicher Ortsrand“ im Ortsteil Palzem im Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (2. Änderung). Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Palzem, Flur 5, Flurstücke 62 und 63.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weinbaulichen Maschinenhalle mit einer Breite von ca. 10 m und einer Länge von ca. 30 m geschaffen werden.
In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Planänderungsentwurf gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 29.08.2024 bis einschließlich 04.09.2024
unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Nördlicher Ortsrand“ in der Ortsgemeinde Palzem, Ortsteil Palzem
- Entwurf der Begründung zur 2. Änderung
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Nördlicher Ortsrand“ in der Ortsgemeinde Palzem, Ortsteil Palzem
- Entwurf der Begründung zur 2. Änderung mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
Stellungnahmen können während der vorgenannten Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mail-Anschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis freitags von 8.30-12 Uhr und 14-16 Uhr
- donnerstags von 14-16 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16-18 Uhr