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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung

Gewann/Lage

Anteil

Lampaden

Gehöferschaft

48/4201

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-314, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 13.09.2024 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 28.08.2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Untere Landwirtschaftsbehörde