Der Ortsgemeinderat Greimerath hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) in seiner Sitzung am 27.08.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Greimerath vom 29.07.1996 i. d. F. der 5. Änderungssatzung vom 12.09.2019 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2 wird der Wert „5“ durch den Wert „3“ ersetzt.
2. Ein neuer § 5 a wird wie folgt eingefügt:
„§ 5a
Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeister
Die dem Ortsbürgermeister gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehende monatliche Aufwandsentschädigung wird um 10 v. H. erhöht.“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2024 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Greimerath, 29.08.2024
Ortsgemeinde Greimerath
Gez. Victor Giessbrecht
- Ortsbürgermeister –