Die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Donnerstag, 29. September 2022, um 20 Uhr im Gasthaus Hoffmann-Schneider statt, zu der hiermit gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf II vom 02.05.2013 eingeladen wird. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Tagesordnung:
Begrüßung und Bericht über die abgelaufenen Jagdjahre
Kassenbericht 2020/2021 und 2021/2022
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands
Festlegung der Jagdgeldauszahlung
Wahl der Kassenprüfer für 2023
Jagdpachtangelegenheiten
Verschiedenes
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf II vom 02.05.2013 sind Eigentumsveränderungen von den Veräußerern dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen. Die Änderungen sind bis zum 28.09.2022 mitzuteilen.