Der Ortsgemeinderat Trassem hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), in seiner Sitzung am 12.09.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trassem vom 21.11.1994 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 02.07.2019 wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 5 wird die Nummer 1 entfernt; die Nummern 2 und 3 werden zu Nummern 1 und 2
2. In § 1 Abs. 5 Nr. 2 wird das Wort „ehemaligen“ vor „Haus Krantz“ eingefügt.
3. In § 3 Abs. 3 Nr. 2 wird der Wert „7.000 €“ durch „10.000 €“ ersetzt.
4. In § 4 Abs. 1 wird eine neue Nummer 3 eingefügt; die bisherigen Nummern 3 und 4 werden zu Nummern 4 und 5:
„3. Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall.“
5. § 5 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 5
Beigeordnete
Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.