Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Kell am See für das Teilgebiet „Wohnmobilstellplätze am historischen Bahnhof Kell“

Der Ortsgemeinderat Kell am See hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Wohnmobilstellplätze am historischen Bahnhof Kell“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann den Bebauungsplan nebst Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/kell-am-see/ veröffentlicht.

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich werden

-

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

-

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Kell am See unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kell am See geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

-

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

-

Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

-

Donnerstag (zusätzlich nach Vereinbarung) 16.00 bis 18.00 Uhr

Kell am See, 12.09.2024
Ortsgemeinde Kell am See
gez. Markus Lehnen,
geschäftsführender Ortsbürgermeister