Hinweis an die Eigentümer/Besitzer von bebauten oder unbebebauten Grundstücken
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nach § 1 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Saarburg vom 17.02.1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.10.2012, in Verbindung mit § 17 Landesstraßengesetzes (LStrG), Eigentümer oder Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Straßenteile regelmäßig an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen.
Die Satzung finden Sie auf der Homepage www.saarburg-kell.de unter Bürger & Verwaltung - Satzungen - Straßenreinigungssatzungen.