Gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung wird der nachfolgend aufgeführte Parkplatz mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Parkplatz an der Irscher Straße, Gemarkung Saarburg, Flur 17, Parzelle 341/7
Ein Lageplan ist dieser Widmungsverfügung beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Impressum/
aufgeführt sind. Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss Trier, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Kreisrechtsausschuss eingegangen ist. Der Widerspruch ist zu richten gegen die Stadt Saarburg, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell.