Der Ortsgemeinderat Kell am See hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 17.09.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kell am See vom 06.03.2020 wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
a) Rechnungsprüfungsausschuss
b) Ausschuss zur Festlegung des Tourismusbeitrages
c) Ausschuss für Bauangelegenheiten und gemeindeeigene Anlagen
d) Ausschuss für Kultur, Sport und Touristik
e) Forstausschuss
f) Ausschuss für Energie und Umwelt
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss zur Festlegung des Tourismusbeitrages und der Ausschuss für Energie und Umwelt haben 7 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die übrigen Ausschüsse haben 10 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
(4) Die Mitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.“
2. In § 3 Abs. 2 Buchst. a wird der Wert „10.000 €“ durch „20.000 €“ ersetzt.
3. In § 3 Abs. 3 Buchst. a wird der Wert „5.000 €“ durch „10.000 €“ ersetzt.
4. In § 4 Abs. 1 Buchst. a wird der Wert „3.000 €“ durch „5.000 €“ ersetzt.
5. In § 5 Abs. 1 wird das Wort „zwei“ durch die Angabe „bis zu drei“ ersetzt.
6. § 8 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 8
Ältestenrat
Der Ortsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, der den Ortsbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und den Ablauf der Sitzungen des Ortsgemeinderates berät. Das Nähere über die Zusammensetzung, die Aufgaben, den Geschäftsgang und die Vereinbarung von Redezeiten bestimmt die Geschäftsordnung.“
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.