1. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Auf dem Wadel II“ der Ortsgemeinde Schillingen;
Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Schillingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Auf dem Wadel II“ zu ändern (1. Änderung). Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
| Mit der 1. Änderung wird | |
| - | die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche, |
| - | die Verschiebung der Verkehrsfläche, |
| - | die Änderung für die Führung der Wasserleitung, |
| - | die Umwandlung einer privaten Grünfläche zu einer öffentlichen Grünfläche (Ortsrandeingrünung-Leitung), |
| - | die Festsetzung/Aufweitung von Leitungsrecht für die Wasserleitung und |
| - | die Verschiebung der festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen / Transformatorenstation |
bezweckt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Änderungsentwurfes nebst Begründung in der Zeit vom 02.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1.OG 43, 54439 Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
| - | 1. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Auf dem Wadel II“ |
| - | Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Auf dem Wadel II“ |
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Auf dem Wadel II“ (1. Änderung) ergeben sich aus nachstehendem Plan.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr
- freitags von 8.30-12.00 Uhr