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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Räumpflicht bei Schnee und Eis

Liebe Mannebacher, liebe Kümmerner,

am Wochenende hat der Winter auch bei uns Einzug gehalten. Ich bitte darum im Sinne aller Mitbürgerinnen und Mitbürger die Räumpflicht entsprechend wahrzunehmen. Die Räumpflicht umfasst die Reinigung des Bürgersteigs vor und entlang des eigenen Grundstücks. Nicht nur frischer, sondern auch festgetretener oder auftauender Schnee muss, soweit erforderlich, aufgehackt oder abgelagert werden. Auch Streuen gehört zum Pflichtprogramm. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Abflussrinnen bei Tauwetter frei von Schnee sind.

gez. Thomas Lellig, Ortsbürgermeister