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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“ der Stadt Saarburg; Beteiligung der Öffentlichkeit (Planoffenlage) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Saarburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 in Erweiterung der Beschlussfassung vom 21.11.2012 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Stadtrat Saarburg den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 02.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022 durchgeführt. In seiner Sitzung am 10.11.2022 hat der Stadtrat Saarburg die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beraten und abgewogen und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird die schrittweise und nachhaltige Wiedernutzung eines Teilbereichs der ehemaligen französischen Kaserne, sowie die Deckung des Wohnraumbedarfs der Stadt Saarburg in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Nahversorgung und die planungsrechtliche Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bezweckt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans nebst Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 02.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1.OG 43, 54439 Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

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Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“

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Entwurf der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“

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Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf Tiere/Pflanzen - insb. Berücksichtigung des Großen Mausohres (Fledermaus), Biotope, biologische Vielfalt, Boden/Fläche(nverbrauch) - insb. Bodenverunreinigungen, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Mensch - insb. bezüglich der Auswirkungen auf den Menschen durch Lärm, Kultur- und Sachgüter, Erneuerbare Energien, Abfälle, Auswirkungen durch schwere Unfälle, Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und kumulative Wirkungen mit anderen Planungen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und geplante Überwachungsmaßnahmen durch Eingriffe der Planung

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Artenschutzfachliche Betrachtung mit Aussagen zu Vögeln, Fledermäusen, Herpetofauna.

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FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Prüfung der Betroffenheit des FFH-Gebietes Kammerforst

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Artenschutzgutachten aus den Jahren 2014, 2015, 2020 mit Aussagen zu Vögeln, Fledermäusen, Herpetofauna sowie Tagfalter und Heuschrecken

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Raumnutzungsanalyse des Großen Mausohrs mit Ausflugbeobachtungen, stationären akustischen Erfassungen, Detektorbegehung, Netzfängen sowie der Besenderung und Telemetrie von Tieren zur Identifikation von Flugrouten mit der Formulierung von Maßnahmenempfehlungen

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Umwelttechnische Berichte und bodenschutzrechtliche Untersuchungen zu bestehenden und verdächtigen Flächen hinsichtlich Altlasten und Altablagerungen, umwelttechnische Einordnung und Beschreibung von Maßnahmen zum Umgang mit Altlasten / Altablagerungen. Bodenschutzrechtliche Beurteilung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der Wirkungspfade Boden - Mensch und Boden - Grundwasser

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Aussagen zu Kampfmittelverdachtsflächen

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Entwässerungsplanung mit Festlegung des Entwässerungssystems auch unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklung in der Umgebung des Plangebietes, Auswertung von Starkregenkarten, Beschreibung des Regenwassersystems, Bemessung, Berechnung und Beschreibung der Retentionsanlagen

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Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge für die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell mit Ermittlung von Starkregenabfluss und -betroffenheiten, Gefährdungsanalysen sowie örtlichen Maßnahmenkonzepten zur Starkregenvorsorge

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Quartier de Lattre, Teil II“ mit Ermittlung von Verkehrslärmeinwirkungen auf geplante schutzbedürftige Nutzungen

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Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu nachturschutzfachlichen Belangen, insb. zum Kompensationsbedarf.

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Stellungnahme der SGD Nord, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu im Bodenschutzkataster erfassten Verdachtsflächen mit Bodenverunreinigungen, zu Starkregenereignissen und Schutzmaßnahmen, zur Abwasserbeseitigung

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Stellungnahme des Verbandsgemeindewerde Saarburg-Kell zur Abwasserbeseitigung

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Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Trier zur Durchführung von Bautätigkeiten sowie zu immissionsschutzrechtlichen Belangen infolge von Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm

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Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier mit Hinweisen zum Immissionsschutz sowie zu möglichen Lärmbelastungen durch haustechnische Geräte

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Stellungnahmen der Generaldirektion Kulturelles Erbe hinsichtlich archäologischer Fundstellen sowie möglicher militärischer Anlagen und militärischer Funde.

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse:

www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Quartier de Lattre, Teil IV“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

- montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr

- freitags von 8.30-12.00 Uhr

Saarburg, 19.01.2023
Stadt Saarburg
gez. Dixius, Stadtbürgermeister