Öffentliche Sitzung
Ortsbürgermeister Giessbrecht verpflichtet Obervermessungsrat Karsten Böhm entsprechend § 30 Gemeindeordnung zur gewissenhaften Ausübung seiner Tätigkeit und zur Verschwiegenheit.
Nichtöffentliche Sitzung
TOP 4: Der Umlegungsausschuss hat nach eingehender Diskussion die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Umlegungsgebiet „Lochgarten“ wie folgt abgeleitet und beschlossen.
Einwurfswerte:
| die Flächen der | mit der Qualitätsstufe der Entwicklung | Einwurfswert |
| Wertzone 1 | öffentliche Flächen | 0,00 €/m² |
| Wertzone 2 | ungeordnetes (Brutto-) Rohbauland für Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 BauNVO) | 9,00 €/m² |
Zuteilungswerte:
| die Flächen der | mit der Qualitätsstufe der Entwicklung | Zuteilungswert |
| Wertzone 1 | öffentliche Verkehrs- und Grünflächen | 0,00 €/m² |
| Wertzone 2 | erschließungskosten- und ausgleichsmaßnahmenkosten-pflichtiges, erschließungsflächenbeitragsfreies, geordnetes Nettorohbauland für allgemeine Wohnbauflächen (WA, ED, II, GRZ 0,4, GFZ 0,6, o) | 14,20 €/m² |
bezogen auf den Zeitpunkt der Einleitung der Umlegung am 18.09.2024.
Die vorgenannten Wertzonen sind in Einwurfs- und Zuteilungswertkarten dargestellt und können nach vorheriger Anmeldung während der Dienstzeiten bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel, Im Viertheil 24, 54470 in Bernkastel-Kues eingesehen werden.