Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Perdenbacher Gewann II“ am 08.01.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, |
| 2. | schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 3. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Trassem – Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel, Im Viertheil 24, 54470 Bernkastel-Kues erhoben werden. |
Hinweis auf Geldleistungen:
Die Geldleistungen werden sofort fällig und sind bis spätestens 26.02.2025 bei der Verbandsgemeindekasse Saarburg-Kell unter Angabe der Ordnungsnummer mit dem Vermerk:
Baulandumlegung Trassem “Perdenbacher Gewann II“ auf das u.a. Bankkonten einzuzahlen.
Konto der Verbandsgemeindekasse Saarburg-Kell:
Sparkasse Trier IBAN: DE39 5855 0130 0070 0070 00
BIC: TRISDE55