In der Ortsgemeinde Zerf häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen.
Vermehrt kam es in der Vergangenheit zu Verunreinigungen im Bereich der Grundschule Zerf.
Hundehalter werden aufgefordert, den Hundekot nicht achtlos liegen zu lassen, sondern unverzüglich zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortslage auf öffentlichen Wegen und Anlagen hingewiesen. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde auf den öffentlichen Wegen anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern.
Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.