Zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Dienstag, 25. Oktober 2022 um 19 Uhr werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mannebach ins Bürgerhaus in Mannebach eingeladen.
Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mannebach gehören alle Flächen der Gemarkung Mannebach mit Ausnahme der zum Eigenjagdbezirk „Staatsforst“ gehörenden Flächen.
Einzeleinladungen an die Jagdgenossen ergehen nicht.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin / den Ehegatten oder die Lebenspartnerin / den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Mannebach oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über die Jagdjahre 2017-2021 |
| 3. | Entlastung des Vorstands nach § 6 Nr.5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mannebach |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstands für die Amtsperiode 2023-2028 |
| 5. | Beschlussfassung über die Neufassung der Übertragungsvereinbarung zwischen der Jagdgenossenschaft Mannebach und der Ortsgemeinde Mannebach |
| 6. | Anfragen |
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 06.10. bis 21.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Saarburg, 1. OG, Zimmer 108 oder 113 während der Dienststunden aus (telefonische Terminvereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.
Es wird auf die zum Zeitpunkt der Versammlung geltende Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verwiesen. Eintritt wird unter der Beachtung der zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Regelungen gewährt.