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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 40/2024
Forst und Natur
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Wildunfälle - was zahlt die Kfz-Versicherung?

In der dunklen Jahreszeit sind Autounfälle mit Wildtieren besonders häufig. Die Verbraucherzentrale gibt Verhaltenstipps.

Wenn die Abenddämmerung im Herbst wieder früher einsetzt, steigt das Risiko von Wildunfällen im Straßenverkehr. Das Fraunhofer-Institut für Verkehrsforschung hat errechnet, dass die Zahl der Kollisionen während der Zeitumstellung im Oktober und März um bis zu zehn Prozent höher ist als sonst.

Nach einem Autounfall mit einem Tier stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was bei einem Unfall zu beachten ist. Umfassendsten Schutz gegen Tierunfälle aller Art bietet die Vollkaskoversicherung, so die Verbraucherzentrale. Sie übernimmt bei allen Unfällen den Schaden am eigenen Auto, auch wenn der Unfall selbst verschuldet ist oder das Tier spurlos verschwindet.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden mit Tieren, die im Bundesjagdgesetz genannt sind, wie Hirsche oder Wildschweine. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen, übernimmt ebenfalls die Teilkaskoversicherung, außer bei Kleintieren. Wer Hasen oder Mardern ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Werden bei einem Wildunfall andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps:

  • Warnweste anlegen und Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern.
  • Zuständigen Förster, Jagdpächter oder Polizei umgehend informieren.
  • Fotos vom Unfallort und beschädigtem Fahrzeug machen.
  • Der Unfall sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
  • Für die Schadensregulierung wird eine Wildunfallbescheinigung benötigt, die Jagdpächter, Förster oder die Polizei ausstellt.

Auch wenn das Tier sich noch retten konnte, sollte Jäger/Förster informiert werden, da es möglicherweise verletzt ist.

Wegen möglicher Infektionsgefahren sollte das verletzte oder tote Tier nicht angefasst werden. Beseitigung übernimmt Förster/Jagdpächter.

Fragen rund um den Versicherungsschutz bei Wildunfällen beantwortet die Verbraucherzentrale telefonisch 06131 2848122 (montags von 10-13 Uhr sowie mittwochs von 14-17 Uhr).