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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Merzkirchen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merzkirchen ist am Donnerstag, 03.11.2022, um 19 Uhr in der „Destille Mary Hemmerling“ in Merzkirchen.

Hierzu sind alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merzkirchen eingeladen. Dieser umfasst die Teiljagdbezirke (Jagdbögen) Dittlingen/Südlingen, Kelsen, Körrig, Portz und Rommelfangen.

Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Merzkirchen gehören folgende Flächen:

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alle Grundstücke der Gemarkung Merzkirchen,

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die zum Teiljagdbezirk Kelsen gehörenden Grundstücke der Gemarkung Trassem (zwischen Sprenkelbach und Leukbach),

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die zum Teiljagdbezirk Rommelfangen gehörenden Grundstücke der Gemarkung Esingen (Kobenloch) sowie Gemarkung Bilzingen (Rommelfanger Berg)

Einzeleinladungen ergehen nicht. Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch:

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Ehegattin/den Ehegatten oder Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

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eine/einen Verwandte/Verwandten in gerader Linie oder

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eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

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ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Merzkirchen oder

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eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2. Bericht über die Jagdjahre 2015-2021

3. Beschlussfassung über die Neufassung der Übertragungsvereinbarung zwischen der Jagdgenossenschaft Merzkirchen und der Ortsgemeinde Merzkirchen

4. Verschiedenes

Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 17.10.-31.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108/113, 1. OG, während der Dienststunden aus (telefonische Terminvereinbarung vorab notwendig).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Es wird auf die zum Zeitpunkt der Versammlung geltende Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verwiesen. Eintritt wird unter der Beachtung der zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Regelungen gewährt.

gez. Achim Wehr, Jagdvorsteher