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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Mitteilung der Stadt Saarburg zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts hinsichtlich des Bebauungsplans „Im Taubhaus – 5. Änderung“ für das Projekt "Terra Saar"

Die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere auch nach Mietwohnungen, ist in der Stadt Saarburg und der Region sehr hoch. Von daher ist es die Aufgabe einer Kommune, Projekte und Flächen zu entwickeln, wo solcher Wohnraum entstehen kann.

Eines dieser Projekte trägt den Namen „Terra Saar“, wo im Rahmen einer sinnvollen Nachnutzung einer Gewerbebrache (ein seit vielen Jahren leerstehender Verbrauchermarkt) dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird und eine Wohnbebauung mit benachbarter Hotelanlage auf einer rund zwei Hektar großen Fläche entsteht.

Der Tourismus in der Region hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und sichert in der Stadt und der Region vielen Menschen wohnortnahe Arbeitsplätze. Nachdem über 30 Jahre versucht wurde, ein größeres Hotel mit ausreichend Bettenkapazitäten in der Stadt anzusiedeln, wird dieses Ziel dank eines Investors nun erreicht werden und der Tourismus in Saarburg und der Region damit dauerhaft gestützt.

Die sich im Bau befindlichen Gebäude werden in nachhaltiger Holzrahmenbauweise im Effizienzhaus-Standard 55 EE errichtet. Nachhaltiges Bauen und eine Nachverdichtung bestehender Räume innerhalb der Städte ist eine Forderung der Bundes- und Landespolitik mit dem Ziel, innerörtliche Freiflächen zu nutzen. Durch diese Nachverdichtung soll für mehr Menschen Wohnraum entstehen und die Versiegelung im Außenbereich verringert werden. Dieser Forderung kommt die Stadt Saarburg nach, indem sie sich auf existierende Brachen und Konversionsflächen konzentriert, statt im Außenbereich eine Flächenversiegelung voranzutreiben.

Eine solche Nachversiegelung wird von Anwohnern oftmals kritisch begleitet. Zukünftig werden aber auch im ländlichen Raum Grundstücke von 1000 m², auf denen nur zwei Personen leben, immer seltener der Fall sein.

Die Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun den Bebauungsplan „Im Taubhaus – 5. Änderung“ der Stadt Saarburg für das Projekt „Terra Saar“ für unwirksam erklärt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es im Plangebiet kein Hotel und keine Wohnbebauung geben darf. Beanstandet wurde vom Oberverwaltungsgericht lediglich, dass der Plan an zwei Stellen nicht ausreichend genug begründet worden sei. Dabei ging es vor allem um den Schutz der zukünftigen Bewohner der sich im Bau befindlichen Gebäude vor Bahnlärm. Die durch das Gericht beanstandeten Punkte wurden von den Klägern gegen den Bebauungsplan auch gar nicht gerügt, sondern sind im Zuge der Überprüfung des gesamten Bebauungsplans durch das Oberverwaltungsgericht aufgefallen.

Ausdrücklich bestätigt wurde mit diesem Urteil, dass Nachbarbelange der Planung nicht entgegenstehen, also weder Bauhöhen, noch eine Lärmbelastung durch das Hotel oder die Verkehrsbelastung auf der Schodener Straße zu beanstanden sind.

Für die Stadt war klar, dass eine Lärmschutzwand zum Bahngelände zwar wünschenswert wäre, diese aber nur direkt an der Bahn Sinn machen würde. Auf Bahngelände kann die Stadt jedoch weder planen noch bauen und direkt daneben befindet sich die Wiltinger Straße, eine Landesstraße, so dass für die Stadt nur Schallschutzfenster in Betracht kamen, die dann im Bebauungsplan auch vorgeschrieben wurden. Das ist ebenso zulässig wie üblich und wurde auch vom Oberverwaltungsgericht nicht in Abrede gestellt. Nach Ansicht des Gerichts hätte allerdings durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden müssen, dass – was für die Stadt offensichtlich war – durch eine eigentums- und planungsrechtlich mögliche Lärmschutzwand zwischen Wiltinger Straße und Baugebiet nicht für einen ausreichenden Lärmschutz gesorgt werden kann. Dies muss die Stadt jetzt nachholen.

Werden die Annahmen der Stadt gutachterlich bestätigt, kann sie den Bebauungsplan erneut beschließen und rückwirkend wieder in Kraft setzen.

Da die Grundlage der derzeitigen Bautätigkeit die Baugenehmigungen sind, die von Seiten der Kreisverwaltung erteilt wurden, kann und darf der Investor dort weiter bauen, die Stadt Saarburg könnte dem Investor dies, selbst wenn sie es wollte, nicht verbieten. Die Stadt Saarburg ist keine Genehmigungsbehörde und kann weder Baugenehmigungen erteilen noch aufheben.

Das Bebauungsplanverfahren zu diesem Projekt ist transparent abgelaufen und das Projekt selber wurde bereits vor dem Bebauungsplanverfahren mehrfach öffentlich vorgestellt. Es hat im Vorfeld über das übliche Maß hinaus Gespräche, auch mit den Anwohnern, gegeben, die ihre Anregungen einbringen konnten. Auf diese Anregungen hat die Stadt reagiert und unter anderem die Gebäudehöhen für die Wohngebäude um mindestens 1,2 Meter gegenüber den eigentlich zulässigen Höhen herabgesetzt.

Bereits vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht Trier festgestellt, dass die oberirdisch liegenden Geschosse sowie die Gesamthöhe der Wohnbebauung sich in die vorhandene Bebauung einpasst und die Firsthöhe niedriger sei als bei der gegenüberliegenden Bebauung.