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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Saarburg

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Saarburg

Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Saarburg liegt aus in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bürgerbüro Saarburg, Am Fruchtmarkt 2 - 4, Saarburg. Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten, diese sind:

montags von 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr (nur nach vorheriger Online-Terminbuchung), dienstags von 7 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr (nur nach vorheriger Online-Terminbuchung), mittwochs von 8 - 12 Uhr, donnerstags von 14 - 18 Uhr und freitags vom 8 - 12 Uhr.

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt.

Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Eines besonderen Antrags bedarf es nicht. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Wählen darf auch, auch wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status insbesondere durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.

Saarburg, 30.09.2024
gez. Andreas Reymann
Stadtbürgermeister und Wahlleiter