Online-Bestellung auf https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg
Das Online-Bestellverfahren ist seit 30.09.2025 freigeschaltet.
Die Forstreviere planen zurzeit den bevorstehenden Laubholzeinschlag.
Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in Form von entasteten Baumstämmen in einzelnen Poltern am Waldweg. Flächenlose, d.h. Aufarbeitung von Brennholz im Bestand, werden nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen angeboten.
Gewünschte Brennholzmengen können aus den Forstrevieren Freudenburg-Trassem, Kell-Waldweiler, Klink, Konz-Wiltingen, Palzem, Schillingen, Saarburg-Tobiashaus und Zerf-Greimerath online auf der Webseite des Forstamts https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg bestellt werden.
Brennholz aus dem Forstrevier Serrig wird wie in den Vorjahren versteigert und kann daher nicht online bestellt werden.
Grundsätzlich gibt es eine Beschränkung der Bezugsmenge auf 10 FM je Haushalt. Je Haushalt ist eine eigene Bestellung abzugeben.
Ab 30.09.2025 bis 15.11.2025 kann online bestellt werden, später eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
Angeboten wird in erster Linie Laubhartholz (wie Buche, Eiche, Birke, Roteiche, Kirsche oder anderes Laubhartholz). Im Staatswald gilt dafür ein Preis von 73 Euro/FM inkl. 7 Prozent MwSt. (1 FM entspricht 1,4 RM). Im Gemeindewald können die Preise abweichen und werden von der jeweiligen Ortsgemeinde bekannt gegeben.
Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in der Regel im Frühjahr. Sollte witterungsbedingt die Holzernte bzw. der Holztransport im Frühjahr nicht möglich sein, kann es bis in den Frühsommer dauern, um Waldböden und Bestände zu schonen.
Ist das Holz bereitgestellt, erhalten Brennholzkunden eine Nachricht sowie eine Rechnung mit Karte, die den Lagerort kennzeichnet.
Sobald die Rechnung bezahlt ist, kann mit der Aufarbeitung im Wald oder dem Abtransport begonnen werden. Die zu beachtenden Bedingungen sind im Online-Bestellverfahren aufgeführt und bei der Bestellung zu bestätigen. Wichtig ist der Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge für die Aufarbeitung im Wald. Das Holz kann in der Regel erst im Folgejahr verbrannt werden, wenn es ausreichend getrocknet ist.
Die Termine für die Versteigerungen im Forstrevier Serrig ab Frühjahr 2026 werden rechtzeitig auf der Homepage des Forstamtes und im Amtsblatt bekannt gegeben.