Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aktuell führen wir Bestandsüberprüfungen im Zuge der Hundesteuerveranlagung aller Hundebesitzer in unserer Ortsgemeinde durch. Hiermit gebe ich nochmals bekannt, dass alle Hunde gemäß der aktuellen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldweiler der Hundesteuer unterliegen und unverzüglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg- Kell anzumelden sind.
Insofern es in unserer Ortsgemeinde Hundehalter geben sollte, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, empfehle ich diese Tiere umgehend bei der Verwaltung anzumelden.
Ferner weise ich darauf hin, dass innerhalb der Ortsgemeinde Leinenpflicht besteht. Bitte führen Sie Ihre Hunde innerhalb der Ortsgemeinde auch in Parkanlagen an der Leine. Zudem gilt ein Verbot für Hunde auf dem Kinderspielplatz.
Leider konnte auch festgestellt werden, dass in letzter Zeit wieder sehr viel Hundekot in den Parkanlagen sowie an den Wanderwegen und Rundwegen liegen bleibt. Daher bitte ich nochmals alle Hundebesitzer den Kot ihrer Hunde entsprechend zu entsorgen. Dafür stehen an den Hauptwanderwegen und den Parkanlagen Müllbehälter und Boxen gefüllt mit Beuteln für Hundekot bereit.
Aus gegebenem Anlass weise ich auch nochmals auf die allgemeine Straßen-Reinigungspflicht gemäß aktueller Satzung aller Grundstückseigentümer hin. Die besagt u.a. das an Gemeindestraßen, insbesondere die Straßenrinnen im Zuge einer ordnungsgemäßen Wasserentsorgung von Dreck, Unrat und jeglichem Grüngewächs frei zu halten sind. In einigen Gemeindestraßen entwickeln sich punktuell diese Straßenrinnen allmählich zu Grünflächen. Überprüfen Sie das bitte vor Ihrer Haustür, vielleicht ist es Ihnen noch gar nicht aufgefallen oder es war Ihnen nicht bewusst, dass diese Pflicht besteht.
Ich bitte um Beachtung und für diejenigen, die es betrifft um Erledigung / Abstellung der hier aufgeführten Punkte.