Brennholz-Bestellung online
Brennholz kann noch bis 11. November online bestellt werden unter: https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg
Forstreviere planen zurzeit den bevorstehenden Laubholzeinschlag. Hierbei wird neben dem Stammholz und dem Holz für die Industrie auch Brennholz für den örtlichen Bedarf eingeschlagen.
Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in Form von bereits entasteten Baumstämmen in einzelnen Poltern am Waldweg.
Flächenlose, d.h. Aufarbeitung von Brennholz im Bestand, werden nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen angeboten.
Gewünschte Brennholzmengen aus den Forstrevieren Freudenburg-Trassem, Kell-Waldweiler, Konz-Wiltingen, Palzem, Schillingen und Zerf-Greimerath können online auf der Homepage des Forstamts unter https://www.wald-rlp.de/forstamt-saarburg bestellt werden. Nach der Online-Bestellung erhalten die Kunden zur Bestätigung eine E-Mail. Dieses Verfahren ersetzt die Brennholzbestellscheine, die früher verwendet wurden.
Brennholz aus den Forstrevieren Klink, Serrig und Saarburg-Tobiashaus sowie Holz aus dem Staatswald des Forstamtes wird versteigert und kann daher nicht online bestellt werden.
Grundsätzlich gibt es eine Beschränkung der Bezugsmenge auf 10 Festmeter je Haushalt.
Bestellt werden kann bis 10.11.2024, später eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Termine für die Versteigerungen ab Frühjahr 2025 werden vorher auf der Homepage des Forstamtes bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Angeboten wird Laubhartholz (Buche, Eiche, Birke, Roteiche, Kirsche). Im Staatswald gilt ein Preis von 73 Euro/Festmeter.
Im Gemeindewald können die Preise abweichen und werden von der jeweiligen Ortsgemeinde festgelegt.
Die Bereitstellung des Brennholzes erfolgt in der Regel im Frühjahr, könnte aber je nach Witterung bis in den Frühsommer dauern.
Kunden erhalten eine Nachricht, wenn ihr Brennholz bereit steht sowie eine Rechnung mit Karte, die den Lagerort kennzeichnet.
Nach Begleichung der Rechnung, kann mit der Aufarbeitung im Wald oder dem Abtransport begonnen werden. Die dabei zu beachtenden Bedingungen sind im Online-Bestellverfahren aufgeführt und sind bei der Bestellung zu bestätigen. Wichtig ist der Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge für die Aufarbeitung im Wald. Empfohlen wird, das Holz erst nach ausreichender Trocknung im Folgejahr zu verbrennen.