Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für das Teilgebiet „Solarpark Wallerplatz II“ in der Gemarkung Kell am See; Änderungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat auf Antrag der Ortsgemeinde Kell am See in seiner Sitzung am 12.07.2022 beschlossen den Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Solarpark Wallerplatz II“ in der Gemarkung Kell am See zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans einschl. Begründung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den betroffenen Flächen geschaffen werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell weist das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, Rechnung zu tragen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81321) oder per E-Mail: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
| - | Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Solarpark Wallerplatz II“ |
| - | Begründung mit integriertem Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Solarpark Wallerplatz II“ |
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse:
www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Solarpark Wallerplatz II“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
| - | montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr |
| - | donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr |
| - | freitags von 8.30-12.00 Uhr |