Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Trassem findet am Dienstag, 12.11.2024 um 19 Uhr, im Bürgerhaus Trassem statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Trassem eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht (Vordruck auf der Website der VG) vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von einem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Trassem oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Trassem.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über die Reinertragsverwendung aus dem Jagdjahr 2023/24 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstands für das Jagdjahr 2023/24 nach § 6 Nr. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Trassem |
| 4. | Informationen/Anfragen |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen in der Zeit vom 24.10.2024 bis 08.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 108, sowie beim Jagdvorsteher, Rainer Jochem, Im Görgental 9 in Trassem aus.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Trassem, sind Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) dem Jagdvorstand anzuzeigen.