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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Paschel

Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Paschel

Am 20.11.2024 um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Paschel eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Paschel statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Paschel vom 23. März 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

- eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Paschel oder

- eine die Grundfläche land-, forst- oder f

ischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens eine Vollmacht in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Paschel.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2. Bericht über das Jagdjahr 2022/2023 und 2023/2024 mit Aussprache

3. Beratung und Beschluss über die anderweitige Verwendung des Reinertrages; Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024

4. Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024 nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Paschel

5. Neuwahl Jagdvorstand; 1. Beisitzer

6. Verschiedenes/Informationen/Anfragen

Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen/en liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 05.11.2024 bis zum 19.11.2024 beim Jagdvorsteher Michael Marquardt, Benrather Hof 6, 54314 Paschel sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schloßberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 113, während der Dienstzeiten aus (telef. Vereinbarung vorab notwendig).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Paschel 23. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Paschel, 28.10.2024
Michael Marquardt, Jagdvorsteher