Der Ortsgemeinderat Mandern hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 30.10.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mandern vom 12.09.1996 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 16.03.2010 wird wie folgt geändert:
In § 2 wird in Absatz 1 „(a)“, „(b) Bauplanungs- und Liegenschaftsausschuss“ sowie der bisherige Absatz 3 gestrichen.
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.