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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mandern

der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mandern vom 31.10.2024

Der Ortsgemeinderat Mandern hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 30.10.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mandern vom 12.09.1996 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 16.03.2010 wird wie folgt geändert:

In § 2 wird in Absatz 1 „(a)“, „(b) Bauplanungs- und Liegenschaftsausschuss“ sowie der bisherige Absatz 3 gestrichen.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mandern, 31.10.2024
Ortsgemeinde Mandern
Gez. Tim Kohley, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

Mandern, 31.10.2024
Ortsgemeinde Mandern
Gez. Tim Kohley, Ortsbürgermeister