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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bebauungsplan für das Teilgebiet „Alte Gerberei“ in der Stadt Saarburg

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Alte Gerberei“ in der Stadt Saarburg;

Frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat Saarburg hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Alte Gerberei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Dieser Beschluss wurde im Saarburger Kreisblatt am 31.12.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4 Wohngebäuden im nördlichen Anschluss an die Villa Keller im Stadtteil Beurig geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Alte Gerberei“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.

In seiner Sitzung am 26.06.2024 stellte der Stadtrat anschließend das Planverfahren auf den neuen § 215 a BauGB um. In seiner Sitzung am 18.10.2024 billigte der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 31.10.2024 bis einschließlich 05.11.2024

unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/.

Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:

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Bebauungsplan

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Textliche Festsetzungen

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Begründung

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Umweltbericht

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Artenschutzprüfung

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Schalltechnisches Gutachten

Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich 07.12.2024 unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/.

Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:

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Bebauungsplan

-

Textliche Festsetzungen

-

Begründung

-

Umweltbericht

-

Artenschutzprüfung

-

Schalltechnisches Gutachten

Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).

Stellungnahmen können während der vorgenannten Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mail-Anschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

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montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr

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donnerstags von 14.00-16.00 Uhr

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donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr

Saarburg, 31.10.2024
Stadt Saarburg
gez. Andreas Reymann, Stadtbürgermeister