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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für das Teilgebiet „Solarpark in der Trunkwiese, Wirzborn und Wirzborngewann“ in der Gemarkung Zerf; Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen den Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Solarpark in der Trunkwiese, Wirzborn und Wirzborngewann“ in der Gemarkung Zerf zu ändern. In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Verbandsgemeinderat den Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. In seiner Sitzung am 04.10.2022 hat der Verbandsgemeinderat die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat den Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche südwestlich des Siedlungskörpers des Ortsteils Oberzerf geschaffen werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell weist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Grünland aus. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, Rechnung zu tragen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung in der Zeit vom 24.11.2022 bis einschließlich 27.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1. OG 43, in Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

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Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Solarpark in der Trunkwiese, Wirzborn und Wirzborngewann“

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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Solarpark in der Trunkwiese, Wirzborn und Wirzborngewann“

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Umweltbericht

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus.

  • Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bzw. § 2 Abs. 1 UVPG gegliedert ist und die Vorgaben des UVPG zu Umfang und Detaillierungsgrad beachtet) mit folgenden Informationen:

  • Anlass und Ziel der Planung

  • Berücksichtigte Umweltziele und -belange der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

  • bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

  • Unfallrisiko

  • Kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte

  • Berücksichtigung der übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung/der landesplanerischen Ziele und Leitvorstellungen: Landschaftsprogramm, Landesentwicklungsprogramm (LEP IV inkl. Teilfortschreibungen), Regionaler Raumordnungsplan für die Region Trier (ROP 1985 mit Teilfortschreibungen 1995 und 2004: Teilfortschreibung zur Windenergienutzung)

  • Bestehende Nutzungen im direkten Plangebiet sowie sensible Nutzungen in der Umgebung - eventuell bestehende Nutzungskonflikte: Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Belange, Wohnnutzungen, Erholungsnutzung, Verkehrswege

  • bestehende Vorbelastungen auf der Fläche selbst sowie in dichter Nachbarschaft: bestehende Nutzungen mit Belastungen sowie technische Elemente mit visuellen Beeinträchtigungen

  • Flächenverbrauch: genaue Flächenbilanzierung der Versiegelungen/Überbauungen/Umnutzungen sowie Minimierungsmöglichkeiten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

  • Abiotische Schutzgüter Naturraum, Relief, Geologie, Boden, Wasser und Klima/Luft: Abschätzung der Bedeutung der jeweiligen Funktionen, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit sowie Beurteilung des Konfliktpotenzials

  • Biotische Schutzgüter: Tiere und Pflanzen (Arten und Biotope)/Biologische Vielfalt/Artenschutz: Beschreibung und Bewertung der ökologischen Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit; Konfliktanalyse (Beurteilung/Abschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen)

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Datenrecherche über vorhandene Geofachdaten: LANIS, amtliche Biotopkartierung, FT/FP Artennachweise Raster 2 km x 2 km, punktgenaue Angaben im Artdatenportal, rheinland-pfälzische Wildkatzenverbreitungskarte

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Konkrete Geländekartierungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung: zusammenfassende Darstellung Biotopstrukturen, Vegetationsausstattung, Bedeutung als faunistischer Lebensraum (Avifauna sowie übrige Tiergruppen; besondere Berücksichtigung von seltenen, gefährdeten oder speziell geschützten Arten und Biotoptypen, Rote Liste, FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützten Biotopen

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Biodiversität/biologische Vielfalt und Biotopverbund, Barriere-Effekte, Zerschneidungswirkungen: Geofachdaten, informellen Fachplanungen sowie landes- und raumordnerische Vorgaben; Landesstrategie zur Biodiversität; Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS); vorhandene Biotop- und Habitatausstattung; festgestelltes Artinventar; besondere Berücksichtigung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen, Anhang-Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, von sonstigen ökologisch hochwertigen, gefährdeten oder bedeutsamen Lebensräumen inkl. bedeutsamer Vogelrastgebieten sowie von für die Biodiversität besonders bedeutsamen Sonderlebensräumen wie Biotop- und Altbäume/Totholz

  • Spezieller Artenschutz im Sinne des § 44 BNatSchG: Hinweise auf das Vorkommen von dem speziellen Artenschutzrecht unterliegenden Arten: Habitatpotenzial, bekannte Art-Vorkommen, festgestelltes Artinventar; artenschutzrechtliche Bewertung, Beurteilung der Verbotstatbestände/Zugriffsverbote

  • Umweltschädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes/§ 19 BNatSchG: Arten mit einer besonderen internationalen oder nationalen Verantwortung; Schäden an speziell geschützten Arten (inkl. derer Lebensräume, insbesondere Fortpflanzungs- und Ruhestätten) und natürlichen Lebensräumen (FFH-Lebensraumtypen) im Sinne des Umweltschadensgesetzes; Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Umweltschadens

  • Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild) und landschaftsbezogene Erholung: Bedeutung des Plangebietes für Landschaftsbild (landschaftliche Qualität) und landschaftsbezogene Erholung (Erlebnisqualität/-potenzial); Konfliktanalyse: visuelle Empfindlichkeit und Beeinträchtigungsintensität; Einsehbarkeit/Raumwirksamkeit, Vorbelastungen; Konfliktpotenzial

  • Schutzgut Mensch (Gesundheit, Emissionen, Immissionen): im Einwirkungsbereich vorkommende sensible Nutzungen; Wohnumfeldqualität; Erholungsfunktion; Sichtbezüge; potenzielle schädliche Umwelteinwirkungen: Lichtreflektionen/Blendwirkungen, Lärm, visuelle Wirkungen; Unfall-/ Katastrophenrisiko

  • Schutzgut Kulturelles Erbe: historisch, architektonisch oder archäologisch bedeutende Stätten und Bauwerken (Bau- und Bodendenkmäler) sowie Kulturlandschaften oder kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente

  • Schutzgebiete: internationale und nationale Schutzgebiete; besondere Berücksichtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) sowie des Naturparks „Saar-Hunsrück“

  • Summationseffekte der Umweltauswirkungen

  • Nullvariante - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Vorhabenverwirklichung; Beitrag zum Klimaschutz

  • Standort- und Planungsalternativen

  • Ermittlung und Beschreibung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Beeinträchtigungen sowie evtl. notwendiges Monitoring erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

  • Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Kenntnislücken

  • Gesamtbeurteilung der Umweltauswirkungen

  • Allgemein verständliche Zusammenfassung

  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgendes Thema: Wasserschutzrechtliche Hinweise.

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse:

www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung für das Teilgebiet „Solarpark in der Trunkwiese, Wirzborn und Wirzborngewann“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Zu der Änderung des Flächennutzungsplans wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

- montags bis donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 - 18.00 Uhr

- freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Saarburg, 11.11.2022
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
In Vertretung
gez. Thiel, Erste Beigeordnete