Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 wie folgt beschlossen:
Top 4: Der Umlegungsausschuss hat nach eingehender Diskussion die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Umlegungsgebiet „Perdenbacher Gewann II“ wie folgt abgeleitet und beschlossen.
Einwurfswerte:
| die Flächen der | mit der Qualitätsstufe der Entwicklung | Einwurfswert |
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| Wertzone 1 | öffentliche Flächen | 0,00 €/m² |
| Wertzone 2 | ungeordnetes (Brutto-) Rohbauland für Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 BauNVO) | 30,20 €/m² |
| Wertzone 3 | ungeordnetes (Brutto-) Rohbauland für Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 BauNVO) mit Nutzungseinschränkung | 24,40 €/m² |
Zuteilungswerte:
| die Flächen der | mit der Qualitätsstufe der Entwicklung | Zuteilungswert |
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| Wertzone 1 | öffentliche Verkehrs- und Grünflächen | 0,00 €/m² |
| Wertzone 2 | erschließungskosten- und ausgleichs-maßnahmenkostenpflichtiges, erschließungsflächenbeitragsfreies, geordnetes Nettorohbauland für allgemeine Wohnbauflächen (WA, II, GRZ 0,3, bis 0,4, GFZ 0,6 bis 0,8, o,) | 59,40 €/m² |
bezogen auf den Zeitpunkt der Einleitung der Umlegung am 05.07.2023.
Die vorgenannten Wertzonen sind in Einwurfs- und Zuteilungswertkarten dargestellt und können nach vorheriger Anmeldung während der Dienstzeiten beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel, Im Viertheil 24, 54470 in Bernkastel-Kues eingesehen werden.