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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Widmung

von Teilstücken der Verkehrsanlage Moselstraße – Seitenast in der Ortsgemeinde Wincheringen, Ortsteil Bilzingen, für den öffentlichen Straßenverkehr

Die Ortsgemeinde Wincheringen hat im Ortsteil Bilzingen in dem aus der Anlage ersichtlichen Seitenast der Moselstraße (Wegeparzelle, Gemarkung Bilzingen, Flur 4, Flurstück 40 teilw.) die Fahrbahn erstmalig herstellen lassen. Die Lage der Verkehrsanlage ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.

Gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung ´wird die vorgenannten Verkehrsanlage mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße erhält gemäß § 3 Ziff. 3 a LStrG die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße.

Die Widmungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 42, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter

https://www.saarburg-kell.de/impressum/ aufgeführt sind. Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Kreisrechtsausschuss eingegangen ist. Der Widerspruch ist zu richten gegen die Ortsgemeinde Wincheringen, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell.

Saarburg, 05.11.2024
Verbandsgemeinde Saarburg
Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister