Der Ortsgemeinderat Schoden hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Altort“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.04.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 27.09.2022 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele verfolgt,
- Die Innenentwicklung im Ortskern soll gestärkt werden; die Zuführung von Altimmobilien in städtebaulich verträglich Nachnutzungskonzepte gefördert werden
- Sicherung des Ortsbildes durch städtebaulich begründete Mindestgestaltungsvorgaben an Umbau-, Ergänzungs- und Neubaumaßnahmen sowie an Maßnahmen der Nachverdichtung im Bestand
- Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Festlegung von Mindestanforderungen an Anzahl, Art und Beschaffenheit der Stellplätze bei Wohnungsbauvorhaben
- Sozial verträgliche und Ortsstruktur angemessene Begrenzung von Bebauungsdichte und Zahl der Wohnungen auf den jeweiligen Grundstücken
- Verbesserung der wohnbaulichen Situation in der Ortslage durch Schaffung und Sicherung günstiger Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse, Freiraumsicherung und -schaffung; vor diesem Hintergrund auch Ordnung der Zulässigkeit von Hinterlandbebauung und Definition zulässiger Bebauungstiefen im dörflich / städtebaulich sinnvollen Umfang
- Nutzung der bestehenden verkehrlichen Infrastruktur ohne weitere öffentliche Erschließungsmaßnahmen in hinterliegende Bereiche im jeweils gebotenen und angemessenen Umfang
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans nebst Begründung in der Zeit vom 01.12.2022 bis einschließlich 05.01.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1.OG 46, Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Altort“
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Altort“
- Begründung zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Altort“
- Bestandsaufnahme
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse:
www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Altort“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr
- freitags von 8.30-12.00 Uhr