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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Veräußerung von Grundstücken in Paschel

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung Paschel

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 29.11.2024 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 14.11.2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -