Am 11.12.2024 um 19.00 Uhr, findet in der Siebenbornhalle in Mandern eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Mandern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20. März 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
- eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Paschel oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht über das Jagdjahr 2023/2024 mit Aussprache
3. Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrages; Jagdjahr 2023/2024
4. Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern für das Jagdjahr 2023/2024
5. Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Kündigung des bestehenden Jagdpachtvertrags; gemäß vorliegendem Antrag vom 13.11.2024
6. Neuwahl des Jagdvorstands der Jagdgenossenschaft Mandern für die Amtszeit 01.04.2025 bis 31.03.2030
7. Verschiedenes/ Informationen/ Anfragen
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 21.11.2024 bis 05.12.2024 beim Jagdvorsteher Tim Kohley, Niederkell 18, 54429 Mandern sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108, während der Dienststunden aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.