Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
aus gegebenem Anlass sehe ich mich gezwungen, die allgemein gültigen Regeln zum Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit wieder in Erinnerung zu rufen:
Hunde sind innerhalb der Ortslage grundsätzlich immer anzuleinen. Außerhalb der Ortslage muss sich jeder Hundehalter zunächst davon überzeugen, ob sich jemand in Sichtweite befindet. Nur wenn dies nicht der Fall ist und der Hund sicher gehorcht, darf die Leine entfernt werden. Ich bitte alle Hundehalter auch zu berücksichtigen, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben, auch wenn Hundehalter das grundsätzlich nicht verstehen können oder wollen. Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden zukünftig bei Beschwerden zur Anzeige gebracht.
Gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis kann das konfliktfreie Zusammenleben sicher deutlich vereinfachen. Jegliches Unverständnis für die jeweilige Gegenseite führt nur zu Abwehrhaltungen und im schlimmsten Fall zu Hass, was in jedem Fall zu vermeiden ist. Ich bitte deshalb alle um Beachtung.