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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Unterbringung geflüchteter Menschen – Abläufe und Informationen

Die Zuweisungen geflüchteter Menschen durch den Landkreis Trier-Saarburg und das Land Rheinland-Pfalz sind mit rund 152 Personen bis Ende des Jahres 2024 rund dreimal so hoch wie im vergangenen Jahr (54 Personen). In den vergangenen 18 Monaten wurden daher in acht Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen, vier Verbandsgemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie in Briefen an die Ortsbürgermeister, Hausbesitzer und Gemeinderäte auf die angespannte Wohnraumsituation und die voraussichtlichen Zuweisungen hingewiesen. Nur von zwei Gemeinden wurde der Verbandsgemeinde daraufhin die Möglichkeit angeboten, eine Wohnung anzumieten.

Daher wird auch zukünftig eine Anmietung privater Wohnungen durch die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell erfolgen müssen. Die Organisation von Wohnraum wird dabei von Seiten des Sozialamtes der Verbandsgemeinde übernommen. Der Fokus liegt weiterhin auf einer dezentralen Unterbringung in kleineren Wohneinheiten über die gesamte Verbandsgemeinde hinweg. Dabei gestaltet sich die Suche entlang der Grenze zu Luxemburg als besonders schwierig aufgrund der hohen Nachfrage am Wohnungsmarkt.

Das Konzept der dezentralen Unterbringung hat sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, besonders durch die Möglichkeit, Menschen aus gleichen Herkunftsländern oder mit gleichen Sprachhintergründen gemeinsam unterzubringen, wodurch die Integration erleichtert wurde. Insbesondere wird auf eine ausführliche Information der Polizeiinspektionen Saarburg und Hermeskeil Bezug genommen, welche keine Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Unterbringung von Einzelpersonen in Wohngruppen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in den Jahren 2023 und 2024 verzeichnet hat. Dem Ordnungsamt Saarburg-Kell sind ebenfalls keine Vorfälle in 2024 bekannt, nur ein Fall im Rahmen der Nachbarschaftsstreitigkeit wegen einer Lärmbelästigung gab es im Jahr 2023. Auch die Sicherheitsbehörden bestätigen den Vorteil des dezentralen Ansatzes und bewerten ihn als praxistauglich und sicher.

Für 2025 geht die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell aufgrund der vorliegenden Informationen von einer geringeren Zahl an Zuweisungen aus als in diesem Jahr und wird noch einmal, stellvertretend für die Ortsgemeinden, auf eine gleichberechtigte Zuweisung von Einzelpersonen, Familien und verschiedenen Gruppen durch den Landkreis Trier-Saarburg hinwirken.

Weiterhin werden zukünftig die Ortsbürgermeister nach erfolgter Zuweisung darüber in Kenntnis gesetzt, dass Wohnraum in ihrer Ortsgemeinde belegt wird. Dieses Vorgehen wurde einvernehmlich in der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung festgelegt. Es bleibt dabei, dass das Sozialamt die Aufgabe der Wohnungsanmietung weiterhin übernimmt. Die Begleitung und Beratung erfolgen wie bisher über das Lokale Bündnis für Familie e.V. sowie die Integrationshelfer und sozialpädagogischen Fachkräfte der Verbandsgemeinde. Zusätzlich werden die Ortsbürgermeister wie bisher im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen über die allgemeine Lage informiert, wobei das Sozialamt für Rückfragen der Ortsbürgermeister nach wie vor zur Verfügung steht.

Gemäß §1 des Landesaufnahmegesetzes sind die Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die Verwaltung muss diese rechtlichen Vorgaben erfüllen, ohne Einfluss auf Anzahl und Form der Zuweisung oder die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu haben. Die Bundesbehörden entscheiden über den Aufenthaltsstatus und die damit verbundenen Arbeitserlaubnis und Versorgungsmöglichkeiten der Menschen. Daher appelliert die Verwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger die notwendige Unterbringung von zugewiesenen Personen weiterhin mitzutragen und die Menschen in den Gemeinden aufzunehmen.