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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Telefax 0651 715-17633, bis spätestens 16.12.2022 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 01.12.2022
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -