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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hinweis zu den Grundsteuerbescheiden der Stadt und der Ortsgemeinden

Aufgrund verschiedener Rückfragen bezüglich der neuen Grundsteuerbescheide weist die Verbandsgemeindeverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Grundsteuer eine von der Stadt und den Ortsgemeinden erhobene Steuer ist.

Die Verbandsgemeinde selber erhebt keine Grundsteuer und legt auch keine Hebesätze fest, sondern ist lediglich bei Bearbeitung und Versand der Grundsteuerbescheide in einer administrativen Rolle im Auftrag der Stadt und der Ortsgemeinden tätig.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen direkt an die Stadt bzw. Ortsgemeinde, in deren Zuständigkeit sich das jeweilige Grundstück befindet und dienen deren Finanzierung. Grundlage der Bescheide sind die gesetzlich vorgegebenen Daten des zuständigen Finanzamts sowie die von den jeweiligen Stadt- oder Ortsgemeinderäten festgelegten Hebesätze.