Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ayl am Mittwoch, 11. Januar 2023 um 19 Uhr, im Bürgerhaus in Ayl.
Zur Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Ayl eingeladen.
Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ayl gehören alle Flächen der Gemarkungen Ayl und Biebelhausen.
Einzeleinladungen an die Jagdgenossen werden nicht versandt.
| Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch: | |
| - | die Ehegattin/den Ehegatten oder die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte/einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig vom Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein der Jagdgenossenschaft Ayl angehöriges volljähriges Mitglied oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Jagdvorsteher, ggfls. Änderungsanträge |
| 2. | Bericht über die vergangenen Jagdjahre; Reinertragsverwendung 2018-2021 |
| 3. | Jagdpachtangelegenheit |
| 4. | Entlastung des derzeitigen Jagdvorstands |
| 5. | Neuwahl des Jagdvorstands für die Amtsperiode 2023-2028 |
| 6. | Beschluss über die Neufassung der Übertragungsvereinbarung zwischen der Jagdgenossenschaft Ayl und der Ortsgemeinde Ayl |
| 7. | Verschiedenes/Anfragen |
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 27.12.2022 - 11.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Raum 108/113, sowie beim Jagdvorsteher Siegfried Büdinger, Biebelhausener Straße 49 in Ayl während der Dienststunden aus (telefonische Terminvereinbarung vorab notwendig). Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug, Erbschein) anzuzeigen.
Es wird auf die zum Zeitpunkt der Versammlung geltende Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verwiesen. Eintritt wird unter der Beachtung der zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Regelungen gewährt.