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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 16.01.2024 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp, Am Kirchberg 5 in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

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die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

-

eine Verwandte/einen Verwandten in gerader Linie oder

-

eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

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ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder

-

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch die stellvertretende Jagdvorsteherin
  2. Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrags
  3. Aktuelle Übertragungsvereinbarung; Beschlussfassung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung
  4. Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
  5. Neuwahl der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers
  6. Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01.01.2024 bis 15.01.2024 bei der stellvertretenden Jagdvorsteherin Jennifer-Laura Höfer, Ringstraße 4, Baldringen, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Jennifer-Laura Höfer