Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Greimerath findet am Montag, 27. Februar 2023, um 19 Uhr, im Saal der Grundschule in Greimerath statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Greimerath vom 29. März 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Greimerath oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Greimerath.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über das Jagdjahr 2021/2022 mit Aussprache |
| 3. | Beratung und Beschluss über die Verwendung des Reinertrags |
| 4. | Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Greimerath |
| 5. | Neuwahl des Jagdvorstands |
| 6. | Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.02.2023 bis zum 24.02.2023 beim Jagdvorsteher Edmund Schmitt, Hochwaldstraße 50, 54314 Greimerath, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Greimerath vom 29. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.