Die Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsgemeinderates Lampaden mit den Kennwörtern „Wählergruppe Marx“ und „Wählergruppe Herudey“ sind entsprechend § 15 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) verbunden.
Die Listenverbindung wird hiermit gem. § 24 Abs. 4 KWG öffentlich bekannt gemacht.